144   Notfälle

117   Polizei

118   Feuerwehr

145   Gifte

143   Dargebotene
          Hand

Bauverwaltung Drucken

Neue Einsprachfrist bei allen Baugesuchen
Der Grosse Rat hat beschlossen die Einsprachefrist im Baugesetz auf 30 Tage zu verlängern (alt 10 Tage). Diese Gesetzesänderung ist ab 01. Januar 2010 in Kraft getreten und hat auch Auswirkungen auf die kommunalen Baureglemente. Dies hat zur Folge, dass die Bewilligung eines Baugesuches mind. 1 Monat dauert, da die Gemeinde den Ablauf der Einsprachfrist abwarten muss. Wir bitten um Verständnis und frühzeitige Baueingabe.

Formulare Bauverwaltung
Baugesuchsformular
Topoplan (PDF: 1.47 MB / 2 Seiten)

Checklisten
Einfache Baueingabe (PDF: 22 KB / 1 Seite)
Normale Baueingabe (PDF: 22 KB / 1 Seite)
Normale Baueingabe, zuständig Kanton (PDF: 22 KB/ 1 Seite)

Ablauf Baugesuch
Ablaufschema Baueingabe (PDF: 17 KB / 2 Seiten)
Gebührenordnung Gemeinde (PDF: 30 KB / 1 Seite)
Gebührenordnung Kanton  (PDF: 30 KB / 2 Seiten) 

Bau- und Zonenreglement (PDF: 5.1 MB / 33 Seiten)

Neue energietechnische Anforderungen
Schreiben Dienststelle für Energie vom Dez. 2009 (PDF: 1'759 KB /  2 Seiten)
Infoblatt für Gemeinden und Gebäudefachleute (PDF:  953 KB / 1 Seite)
Link Energie beim Kanton

Links Bauverwaltung
Kantonales Bausekretariat und Baupolizei
Minergie, Holz, Solar, etc .
E-Gis
Das Gebäudeprogramm

Datenbank für Bausubventionen (Bau-Förderungsprogramme)

 

Form des Baugesuches

Das Gesuch für eine Baubewilligung ist in Form eines im Format A4 geordneten Dossiers bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Ist eine Baubewilligung der kantonalen Baukommission erforderlich, sind die Unterlagen in sechsfacher Ausführung einzureichen. Ist nur eine Bewilligung des Gemeinderates erforderlich, sind die Bauunterlagen in vierfacher Ausführung einzureichen.

Das Gesuch besteht aus folgenden Unterlagen:

  • amtliches Gesuchsformular, zu beziehen auf der Gemeindekanzlei oder hier öffen
  • topografischer Kartenausschnitt im Massstab 1:25'000 mit Angabe des Standortes (nur für kantonale Bewilligungen erforderlich)  
  • Situationsplan ist im vermessenen Gebiet vom Geometer, wo die Grundbuchvermessung fehlt, beim Registerhalter zu beziehen  
  • Baupläne sind im Massstab 1:50 oder 1:100 zu zeichnen, bei Umbauten oder Restaurierungen sind Fotos beizulegen

Wir sind stets bemüht, Ihre Baueingaben rasch und problemlos über die Hürden des Bewilligungsverfahren zu bringen. Doch können wir das nur mit Ihrer Unterstützung (d.h. richtig und vollständig ausgefüllte Unterlagen) erreichen.

 

Wann ist eine Baubewilligung erforderlich?

Eine Baueingabe ist erforderlich für:

  • Neubauten jeder Art, inbegriffen provisorische Bauten und Tiefbauten
  • An-, Auf- und Umbauten an bestehenden Gebäuden 
  • Einrichtungen von Wohn- und Arbeitsräumen in bisher anderweitig genutzten Räumen 
  • Einrichtungen und Änderungen von Feuerungsstätten jeder Art, von Rauchableitungen und anderen Installationen, die eine Brandgefahr darstellen könnten (Zisternen, Tankstellen, Werkstätten, in denen entzündbare Stoffe gehandhabt werden)
  • bauliche Veränderungen an Aussenwänden und Dächern, sowie das Anstreichen bestehender und neuer Gebäude
  • die Erstellung und Änderung von Abwasseranlagen und Gruben
  • das Abbrechen von Gebäuden und Gebäudeteilen  
  • die Neuanlage oder die Korrektion von Privatstrassen und Wegen und das Errichten von Parkplätzen  
  • das Anbringen von Schaukästen, Warenautomaten, Reklameplakaten und -einrichtungen; ferner für das Montieren von Radio- und Fernsehantennen  
  • die Einfriedungen, Terrassierungen und für Mauern  
  • die Anlage von Campingplätzen und das Aufstellen von Wohnwagen, bewegliche Baracken, etc. für mehr als 60 Tage  
  • alle bedeutenden Arbeiten, welche die Oberflächengestaltung (Aufschüttungen, Steinbrüche, Materiallagerungen, usw.) oder das Landschaftsbild (durch Beseitigen von Baumgruppen, Gehölz, Gebüsch, usw.) merklich verändern  
  • Grundsätzlich ist jede Veränderung an einem Objekt oder an einem Terrain bewilligungspflichtig. Im Zweifelsfalle wird ihnen die Gemeindeverwaltung oder die Baukommission gerne beratend zur Seite stehen.

 

Bau-, Schatzungs- und Vermessungskommission

Präsident: Andenmatten Werner
027 956 27 68
Mitglieder: Allenbach Damian
079 213 34 03
  Pollinger Thomas 078 605 44 56
  Sarbach Georges 079 230 57 00
  Brantschen Erwin 027 956 11 71
  Pollinger Bruno1 027 956 16 83
  Fux Hans-Peter1 027 956 11 71

1 Schatzungs- und Vermessungskommission