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Öffnungszeiten
| Mittwoch: |
18:15 bis 19:30 Uhr |
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| nach Vereinbarung (abends ab ca. 18:00) |
| Tel. Büro: |
027 956 18 08 |
| Tel. Privat: |
027 956 16 83 |
Mitarbeiter
Pollinger Bruno
Registerhalter
Fux Hans-Peter
Stellvertretender Registerhalter (Tel. Gemeindebüro: 027 956 11 71)
GIS - Grundbuchpläne und Orthofoto von St. Niklaus
Aufgabenbereiche Registeramt
- Inventariserung und Nachfürung des persönlichen Eigentums innerhalb der Gemeinde St. Niklaus (auf EDV-Programm VALREG)
- Einsichtnahme der Öffentlichkeit in die Kataster- und GBV-Pläne
- Erstellen von Katasterauszügen für Verschreibungen von Erbverteilungen, Kauf- und Tauschverträgen, Hypothekarkrediten bei Banken
- seit dem 01. April 2007 ist das eidg. Grundbuch eingeführt. Für die grundbuchvermessenen Parzellen sind deshalb die Grundbuchauszüge beim GB-Amt in Brig zu verlangen (Tel. 027 921 16 00 oder e-mail:
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- Benötigen Sie zusätzlich eine Zonenbestätigung, ist diese bei der Gemeindeverwaltung anzufordern.
- Handänderungen im Gemeindekataster von im Grundbuchamt eingetragenen Urkunden
- Vermarchungen und Parzellenmutationen
- Aushändigen von Katasterplankopien an den jeweiligen Eigentümer der Parzelle
- Situationen für Baugesuche in der eidg. Grundbuchvermessung (GBV) sind generell beim entsprechenden Geometerbüro, Aufdenblatten Klaus, zu verlangen (Tel. 027 966 86 66).
- Nachführung des Steuerregisters vom Grundgüter- und Gebäudevermögen
- Schatzungen von Neu-, Um- und Anbauten
- Nachschatzungen von Renovationen zur Erfassung der Steuerwerte
- etc.
Das Katasterbüro befindet sich neben der Gemeindekanzlei mit separatem Eingang und ist direkt von der Dorfstrasse her zugänglich.
Jährliche Nachschatzungen von Gebäuden im Kataster
Gemäss kantonalem Reglement über die Katastertaxen vom 06. Februar 1976 müssen die Gemeinden die Gebäulichkeiten alljährlich nachführen.
Art. 39. Die Mehrwerte der Liegenschaften, die dauernder oder lang anhaltender Natur sind um sich infolge Wechsels der Kulturart, infolge von Neubauten, Umbauten oder aus irgend einem anderen Grunde ergeben, der eine dauernde Erhöhung des Wertes von Grundstücken nach sich zieht, werden jedes Jahr geschätzt. Die Eröffnung der Schatzung geschieht, entweder durch direkte Meldung an den Eigentümer oder durch öffentliche Auflage. Ein Neubau kann erst nach dessen Fertigstellung eingeschätzt werden d. h., sobald er zweckgemäss genutzt werden kann. Zieht sich ein Bau über mehrere Jahre hinaus, so ist im Masse der fortschreitenden Nutzbarkeit eine Teilschatzung vorzunehmen. Die Schatzung wird auf den 1. Januar festgesetzt, der auf die Fertigstellung oder auf die teilweise Nutzungsmöglichkeit folgt.
Für die jährlichen Gebäudenachführungen ist unsere Schatzugnskommission zuständig.
| Präsident: |
Andenmatten Werner |
027 956 27 68 / 027 955 11 09 |
| Mitglied: |
Allenbach Damian |
027 956 34 00, Natel 079 213 34 03 |
| Mitglied: |
Pollinger Thomas |
027 956 23 80, Natel 078 605 44 56 |
| Mitglied: |
Sarbach Georges |
027 956 29 30, Natel 079 230 57 00 |
| Mitglied: |
Brantschen Erwin |
027 956 11 76, Natel 076 472 11 76 |
| Mitglied: |
Pollinger Bruno |
027 956 16 83 / 027 966 65 65 |
| Mitglied: |
Fux Hans-Peter |
027 956 11 71, Natel 078 672 08 88 |
Interessante Links:
Eigentum, Reglement betreffend die Katastertaxen
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