144   Notfälle

117   Polizei

118   Feuerwehr

145   Gifte

143   Dargebotene
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Musikschule Drucken

Kriterien zur Unterstützung der Musikschule

Die Unterstützungskriterien sind folgende:

Es werden Personen bis zur Vollendung des 20. Altersjahres unterstützt.

  • Pro Person wird nur ein Musikinstrument unterstützt.
  • Der Unterstützungsbeitrag beträgt 25 Prozent, im Maximum Fr. 200.00 pro Semester.
  • Wer ein steuerbares Nettoeinkommen (massgebend ist die Ziffer 26 der Steuererklärung) von weniger als Fr. 60'000.00 aufweist, gelangt in den Genuss der Unterstützung. Die Grundlage bildet i.d.R. das letzte aktuelle Veranlagungsprotokoll der Eltern. Lebt ein Musikschüler in einem eigenen Haushalt und kommt der Musikschüler für seinen Lebensunterhalt selber auf, ist das letzte aktuelle Veranlagungsprotokoll des Musikschülers massgebend.
  • Die Gemeinde verlangt jährlich von der AMO die Liste der Musikschüler.
  • Die Gemeindeverwaltung prüft, ob die Musikschüler in den Genuss der Unterstützung gelangen.
  • Der Gemeinderat erhält von der Gemeindeverwaltung jedes Semester die Liste der Musikschüler inkl. Überprüfung der Kriterien und entscheidet über den Beitrag.
  • Die Gemeinde bezahlt den Unterstützungsbeitrag direkt an die Eltern bzw. den Musikschüler.
  • Die Unterstützung entfällt in den Fällen, wenn die Kosten von Dritten vollständig übernommen werden (z.B. MG Edelweiss).


Links:

Allgemeine Musikschule Oberwallis
Musikgesellschaft Edelweiss, St. Niklaus
Musikgesellschaft Brunegghorn, Herbriggen